- Geregeltes Arbeitsverhältnis mit schriftlichem Vertrag
- Angemessenes Gehalt (Stundenlohn CHF 30.25 brutto, bei höherem Pensum stabiler Monatslohn)
- Bezahlte Ferien und Feiertage
- Jahresarbeitszeit im Monatslohnmodell für Pensen über 40 Prozent
- Übliche Sozialleistungen: Unfallversicherungen, Krankentaggeldversicherung, Pensionskasse gem. BVG, Kinderzulagen, Erwerbsersatz bei Militärdienst und Mutterschaft
- Möglichkeiten zur Pensumserhöhung
Viele Haushaltshilfen haben mehrere kleine Pensen in verschiedenen Haushalten, was im Falle von Krankheit oder Unfall sowie bei der Altersvorsorge erhebliche Nachteile mit sich bringt. Bei uns werden die Mitarbeitenden für ihr Gesamtpensum angestellt und erreichen eine Arbeitssituation mit maximaler Sicherheit.