Ich möchte, dass meine Angestellten nicht nur 80% Lohnfortzahlung bei Krankheit erhalten. Können wir das speziell regeln?

Ja, wir können in Bezug auf alle Arbeitsbedingungen individuelle Regeln treffen, sofern diese besser sind als die Minimalbedingungen nach GAV oder Gesetz.

Für unsere Branche gilt ein GAV. Im Personalverleih gibt es auch einen GAV. Welche Bedingungen gelten nun?

Wir berücksichtigen alle rechtlichen Vorschriften bei der Ausarbeitung unserer Offerten und Verträge. Im Vordergrund steht aber so oder so, dass die verliehene Person möglichst die gleichen Bedingungen hat wie andere Angestellte im Einsatzbetrieb und damit sind wir meist über den Minimalbedingungen der Gesamtarbeitsverträge.